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ARGVP 1997 2159

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2159 gunsten der Gesuchsteller angenommene Schutz durch den Ver­trauensgrundsatz geht deshalb fehl. Es bleibt dabei, dass die Vor­instanz unbesehen vom ersten Bewilligungsverfahren auch auf wei­tergehende Rügen der Nachbarin hätte eintreten müssen. 3. Weil feststand, dass die Baudirektion im ersten Baubewilli­gungsverfahren die Garage am ursprünglichen Standort bewilligt hatte, ging die Vorinstanz auch fehl in der Annahme, eine umfassen­de Prüfung des Vorhabens im nachträgl

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 2159

B. Gerichtsentscheide 2159 gunsten der Gesuchsteller angenommene Schutz durch den Ver­trauensgrundsatz geht deshalb fehl. Es bleibt dabei, dass die Vor­instanz unbesehen vom ersten Bewilligungsverfahren auch auf wei­tergehende Rügen der Nachbarin hätte eintreten müssen.

3. Weil feststand, dass die Baudirektion im ersten Baubewilli­gungsverfahren die Garage am ursprünglichen Standort bewilligt hatte, ging die Vorinstanz auch fehl in der Annahme, eine umfassen­de Prüfung des Vorhabens im nachträgl

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