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ARGVP 1997 1322

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1322 Fall stand eine Störung dieser Art zur Diskussion und wurde • wenn auch nicht im Ausmass einer Störung, die in ihren Auswirkungen ei­ner Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes gleichkommt - letztlich auch bei der Rekurrentin festgestellt. Diesen Ausführungen zufolge und unter Berücksichtigung der genannten Kriterien lässt sich dem­nach nicht beanstanden, wenn im vorliegenden Fall der Rekurrentin die Kosten für das entsprechende Gutachten übertragen wurden. RRB 7.4.1

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 1322

A. Verwaltungsentscheide 1322 Fall stand eine Störung dieser Art zur Diskussion und wurde • wenn auch nicht im Ausmass einer Störung, die in ihren Auswirkungen ei­ner Geisteskrankheit im Sinne des Gesetzes gleichkommt - letztlich auch bei der Rekurrentin festgestellt. Diesen Ausführungen zufolge und unter Berücksichtigung der genannten Kriterien lässt sich dem­nach nicht beanstanden, wenn im vorliegenden Fall der Rekurrentin die Kosten für das entsprechende Gutachten übertragen wurden. RRB 7.4.1

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