opencaselaw.ch

ARGVP 1997 1309

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1309 1309 Bauen ausserhalb der Bauzone. Parkplätze ausserhalb der Bau­zonen für Bauten Nach Art. 24 Abs. 1 RPG dürfen Bauten und Anlagen ausserhalb des Baugebietes nur bewilligt werden, wenn der Zweck der Baute oder Anlage einen solchen Standort erfordert und dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Das Standorterfordernis drückt die räumliche Ordnungsvorstellung des Gesetzgebers aus, Kulturland und

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 1309

A. Verwaltungsentscheide 1309 1309 Bauen ausserhalb der Bauzone. Parkplätze ausserhalb der Bau­zonen für Bauten Nach Art. 24 Abs. 1 RPG dürfen Bauten und Anlagen ausserhalb des Baugebietes nur bewilligt werden, wenn der Zweck der Baute oder Anlage einen solchen Standort erfordert und dem Vorhaben keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Das Standorterfordernis drückt die räumliche Ordnungsvorstellung des Gesetzgebers aus, Kulturland und

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung