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ARGVP 1997 1301

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1301 1. Bau- und Planungsrecht 1301 Baubewilligungsverfahren. Unterschrift des Grundeigentümers auf dem Baugesuch. Nach Art. 7 der Bauverordnung (BauV; bGS 721.11) ist für bewilli­gungspflichtige Bauvorhaben der Baubewilligungsbehörde jener Ge­meinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll, auf dem amtli­chen Formular ein Baugesuch einzureichen. Dabei sind bestimmte, von Grundeigentümer, Bauherr und Planverfasser Unterzeichnete Pläne und Unterlagen einzureichen (v

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1997 1301

A. Verwaltungsentscheide 1301

1. Bau- und Planungsrecht 1301 Baubewilligungsverfahren. Unterschrift des Grundeigentümers auf dem Baugesuch. Nach Art. 7 der Bauverordnung (BauV; bGS 721.11) ist für bewilli­gungspflichtige Bauvorhaben der Baubewilligungsbehörde jener Ge­meinde, in der das Bauvorhaben realisiert werden soll, auf dem amtli­chen Formular ein Baugesuch einzureichen. Dabei sind bestimmte, von Grundeigentümer, Bauherr und Planverfasser Unterzeichnete Pläne und Unterlagen einzureichen (v

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