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ARGVP 1996 3292

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3292 erscheine als geeignetere Instanz. Die heute urteilende Abteilung kann sich der Kritik von Künzler anschliessen, nicht jedoch der Be­gründung. Laiengerichte sind in der Regel nicht weniger kompetent als andere Gerichte. Hingegen ist das Obergericht heute der Ansicht, die Frage, wer im Kanton Appenzell A.Rh. zur Entbindung vom An­waltsgeheimnis zuständig sei, sei doch eindeutiger geregelt, als vom Obergericht im Jahre 1967 angenommen. Art. 17 der Anwaltsordnung bestimmt

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 3292

B. Gerichtsentscheide 3292 erscheine als geeignetere Instanz. Die heute urteilende Abteilung kann sich der Kritik von Künzler anschliessen, nicht jedoch der Be­gründung. Laiengerichte sind in der Regel nicht weniger kompetent als andere Gerichte. Hingegen ist das Obergericht heute der Ansicht, die Frage, wer im Kanton Appenzell A.Rh. zur Entbindung vom An­waltsgeheimnis zuständig sei, sei doch eindeutiger geregelt, als vom Obergericht im Jahre 1967 angenommen. Art. 17 der Anwaltsordnung bestimmt

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