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ARGVP 1996 3285

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 3285 3285 Unentgeltliche Verbeiständung im Verfahren vor der Schlich­tungsstelle für Miete und Pacht? (Art. 88 Abs. 2 ZPO). X., der mit Y. gemeinsam ein Mietverhältnis über eine Wohnung ab­geschlossen hatte, gelangte im Zusammenhang mit der Auflösung der Gemeinschaft an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtver­hältnisse. Das Schlichtungsverfahren endete mit einem Vergleich. X. hatte sich im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens durch einen Anwalt beraten lassen. Y. stellt

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 3285

B. Gerichtsentscheide 3285 3285 Unentgeltliche Verbeiständung im Verfahren vor der Schlich­tungsstelle für Miete und Pacht? (Art. 88 Abs. 2 ZPO). X., der mit Y. gemeinsam ein Mietverhältnis über eine Wohnung ab­geschlossen hatte, gelangte im Zusammenhang mit der Auflösung der Gemeinschaft an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtver­hältnisse. Das Schlichtungsverfahren endete mit einem Vergleich. X. hatte sich im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens durch einen Anwalt beraten lassen. Y. stellt

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