B. Gerichtsentscheide 3285 3285 Unentgeltliche Verbeiständung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht? (Art. 88 Abs. 2 ZPO). X., der mit Y. gemeinsam ein Mietverhältnis über eine Wohnung abgeschlossen hatte, gelangte im Zusammenhang mit der Auflösung der Gemeinschaft an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Das Schlichtungsverfahren endete mit einem Vergleich. X. hatte sich im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens durch einen Anwalt beraten lassen. Y. stellt
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 3285
B. Gerichtsentscheide 3285 3285 Unentgeltliche Verbeiständung im Verfahren vor der Schlichtungsstelle für Miete und Pacht? (Art. 88 Abs. 2 ZPO). X., der mit Y. gemeinsam ein Mietverhältnis über eine Wohnung abgeschlossen hatte, gelangte im Zusammenhang mit der Auflösung der Gemeinschaft an die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse. Das Schlichtungsverfahren endete mit einem Vergleich. X. hatte sich im Vorfeld des Schlichtungsverfahrens durch einen Anwalt beraten lassen. Y. stellt
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