B. Gerichtsentscheide 3284 3284 Vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsrecht. Bindung des Richters an die Parteianträge? (Art. 158 ZGB, 208 ZPO). Die Beschwerdeführerin hält dafür, dass der Kantonsgerichtspräsident in willkürlicher Weise die Dispositionsmaxime missachtet habe, weil er weniger als die vom Gesuchsgegner zugestandenen Fr. 2'500.--pro Monat zugesprochen habe. Unter Hinweis auf Bühler/Spühler, Komm. N. 84 zu Art. 151 ZGB macht sie geltend, es sei in Lehre und Rechtsprechung unbestr
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 3284
B. Gerichtsentscheide 3284 3284 Vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsrecht. Bindung des Richters an die Parteianträge? (Art. 158 ZGB, 208 ZPO). Die Beschwerdeführerin hält dafür, dass der Kantonsgerichtspräsident in willkürlicher Weise die Dispositionsmaxime missachtet habe, weil er weniger als die vom Gesuchsgegner zugestandenen Fr. 2'500.--pro Monat zugesprochen habe. Unter Hinweis auf Bühler/Spühler, Komm. N. 84 zu Art. 151 ZGB macht sie geltend, es sei in Lehre und Rechtsprechung unbestr
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