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ARGVP 1996 2156

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2156 2156 AHV/IV. Beiträge vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätig­keit. Abgrenzung zwischen massgebendem Lohn nach Art. 5 AHVG und Dividenden bei einem geschäftsführenden Alleinaktionär. In den Bundessteuerveranlagungen für die Bemessungsjahre 1991/92 wurden die Dividenden beim Alleinaktionär und Beschwerdeführer B. als privater Vermögensertrag besteuert. Die Ostschweizerische AHV- Ausgleichskasse für Handel und Industrie verpflichtete die vom Be­schwerdeführer behe

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 2156

B. Gerichtsentscheide 2156 2156 AHV/IV. Beiträge vom Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätig­keit. Abgrenzung zwischen massgebendem Lohn nach Art. 5 AHVG und Dividenden bei einem geschäftsführenden Alleinaktionär. In den Bundessteuerveranlagungen für die Bemessungsjahre 1991/92 wurden die Dividenden beim Alleinaktionär und Beschwerdeführer B. als privater Vermögensertrag besteuert. Die Ostschweizerische AHV- Ausgleichskasse für Handel und Industrie verpflichtete die vom Be­schwerdeführer behe

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