B. Gerichtsentscheide 2155 2155 Fürsorgerecht. Abgrenzung zwischen Existenzsicherung und weiter- führender Sozialhilfe, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich als Stereotypeur ausgebildete Beschwerdeführer A. Hess sich 1976 betriebsintem zum EDV-Operateur und -Programmierer ausbilden. 1981 erwarb A. an einer Abendschule ein Handelsdiplom, ohne danach im kaufmännischen Bereich tätig zu sein. Seit November 1992 ist A. arbeitslos und nach Bezug von 400 Arbeits- losen-Taggeldem seit
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 2155
B. Gerichtsentscheide 2155 2155 Fürsorgerecht. Abgrenzung zwischen Existenzsicherung und weiter- führender Sozialhilfe, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich als Stereotypeur ausgebildete Beschwerdeführer A. Hess sich 1976 betriebsintem zum EDV-Operateur und -Programmierer ausbilden. 1981 erwarb A. an einer Abendschule ein Handelsdiplom, ohne danach im kaufmännischen Bereich tätig zu sein. Seit November 1992 ist A. arbeitslos und nach Bezug von 400 Arbeits- losen-Taggeldem seit
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG