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ARGVP 1996 2155

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Gerichtsentscheide 2155 2155 Fürsorgerecht. Abgrenzung zwischen Existenzsicherung und weiter- führender Sozialhilfe, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich als Stereotypeur ausgebildete Beschwerdeführer A. Hess sich 1976 betriebsintem zum EDV-Operateur und -Programmie­rer ausbilden. 1981 erwarb A. an einer Abendschule ein Handels­diplom, ohne danach im kaufmännischen Bereich tätig zu sein. Seit November 1992 ist A. arbeitslos und nach Bezug von 400 Arbeits- losen-Taggeldem seit

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 2155

B. Gerichtsentscheide 2155 2155 Fürsorgerecht. Abgrenzung zwischen Existenzsicherung und weiter- führender Sozialhilfe, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Der ursprünglich als Stereotypeur ausgebildete Beschwerdeführer A. Hess sich 1976 betriebsintem zum EDV-Operateur und -Programmie­rer ausbilden. 1981 erwarb A. an einer Abendschule ein Handels­diplom, ohne danach im kaufmännischen Bereich tätig zu sein. Seit November 1992 ist A. arbeitslos und nach Bezug von 400 Arbeits- losen-Taggeldem seit

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