A. Verwaltungsentscheide 1299 5. Gebühren/Beiträge 1299 Kanalisationsanschlussgebühr. Gebührenbemessung beim Anschluss einer Ersatzbaute. Verspätungs- und Verzugszinsen. 2. Nach dem Kanalisationsreglement der Gemeinde S. (KR) haben Grundeigentümer einen einmaligen Beitrag an die Baukosten der öffentlichen Kanalisation zu leisten, der sich nach der Brandversicherungssumme des angeschlossenen Gebäudes bemisst. Der Beitrag wird mit dem Anschluss an die Kanalisation fällig (Art. 25 KR). Für den An
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 1299
A. Verwaltungsentscheide 1299
5. Gebühren/Beiträge 1299 Kanalisationsanschlussgebühr. Gebührenbemessung beim Anschluss einer Ersatzbaute. Verspätungs- und Verzugszinsen.
2. Nach dem Kanalisationsreglement der Gemeinde S. (KR) haben Grundeigentümer einen einmaligen Beitrag an die Baukosten der öffentlichen Kanalisation zu leisten, der sich nach der Brandversicherungssumme des angeschlossenen Gebäudes bemisst. Der Beitrag wird mit dem Anschluss an die Kanalisation fällig (Art. 25 KR). Für den An
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