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ARGVP 1996 1299

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Verwaltungsentscheide 1299 5. Gebühren/Beiträge 1299 Kanalisationsanschlussgebühr. Gebührenbemessung beim An­schluss einer Ersatzbaute. Verspätungs- und Verzugszinsen. 2. Nach dem Kanalisationsreglement der Gemeinde S. (KR) haben Grundeigentümer einen einmaligen Beitrag an die Baukosten der öffentlichen Kanalisation zu leisten, der sich nach der Brandversiche­rungssumme des angeschlossenen Gebäudes bemisst. Der Beitrag wird mit dem Anschluss an die Kanalisation fällig (Art. 25 KR). Für den An

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 1299

A. Verwaltungsentscheide 1299

5. Gebühren/Beiträge 1299 Kanalisationsanschlussgebühr. Gebührenbemessung beim An­schluss einer Ersatzbaute. Verspätungs- und Verzugszinsen.

2. Nach dem Kanalisationsreglement der Gemeinde S. (KR) haben Grundeigentümer einen einmaligen Beitrag an die Baukosten der öffentlichen Kanalisation zu leisten, der sich nach der Brandversiche­rungssumme des angeschlossenen Gebäudes bemisst. Der Beitrag wird mit dem Anschluss an die Kanalisation fällig (Art. 25 KR). Für den An

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