A. Verwaltungsentscheide 1292 meinen Siedlungsnutzung zu erwarten. Die Volieren in ihrer vorgesehenen Grösse gehören mithin wegen ihrer immanenten Immissionsträchtigkeit nicht in das Siedlungsgebiet. Die Feststellung des Planungsamtes, dass die Volieren standortgebunden sind, ist nicht zu beanstanden. Entscheid Baudirektion 12.9.1996 1292 Bauen ausserhalb Bauzone. Teerung einer Zufahrtsstrasse. Strassen und Wege sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft und prägen mit ihrem jeweiligen Ausba
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 1292
A. Verwaltungsentscheide 1292 meinen Siedlungsnutzung zu erwarten. Die Volieren in ihrer vorgesehenen Grösse gehören mithin wegen ihrer immanenten Immissionsträchtigkeit nicht in das Siedlungsgebiet. Die Feststellung des Planungsamtes, dass die Volieren standortgebunden sind, ist nicht zu beanstanden. Entscheid Baudirektion 12.9.1996 1292 Bauen ausserhalb Bauzone. Teerung einer Zufahrtsstrasse. Strassen und Wege sind wichtige Elemente der Kulturlandschaft und prägen mit ihrem jeweiligen Ausba
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