A. Verwaltungsentscheide 1289 spektive Gewerbegeschosse, vertikales Treppenhaus, ergibt sich die historisch begründete, dreiteilige Gliederung der Fassade mit den versetzt angeordneten Fenstern des Treppenhauses. Diese Fassadengestaltung bildet mithin ein typologisches Charakteristikum dieses Kulturobjekts. Zwar trifft es zu, dass dem fraglichen Fassadenteil insgesamt betrachtet nicht die gleiche denkmalschützerische Bedeutung beigemessen werden kann wie der Hauptfassade (vgl. E. Steinmann, a
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1996 1289
A. Verwaltungsentscheide 1289 spektive Gewerbegeschosse, vertikales Treppenhaus, ergibt sich die historisch begründete, dreiteilige Gliederung der Fassade mit den versetzt angeordneten Fenstern des Treppenhauses. Diese Fassadengestaltung bildet mithin ein typologisches Charakteristikum dieses Kulturobjekts. Zwar trifft es zu, dass dem fraglichen Fassadenteil insgesamt betrachtet nicht die gleiche denkmalschützerische Bedeutung beigemessen werden kann wie der Hauptfassade (vgl. E. Steinmann, a
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