C. Gerichtsentscheide 3274 gen. Es fehlt also ein eigentliches Verfahren "ad rem". Mangels anderer Vorschriften, die zur Anwendung kommen könnten, verfügt das Verhöramt selbständig über solche Gegenstände. Dies erscheint sinnvoll und entspricht dem Konzept des ausserrhodischen Strafverfahrens, nach welchem eine Einstellungsverfügung des Verhöramtes zu erfolgen hat, wenn kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Die Einziehung von Gegenständen ist nun aber gerade ein klassicher Nebenpunkt von E
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 3274
C. Gerichtsentscheide 3274 gen. Es fehlt also ein eigentliches Verfahren "ad rem". Mangels anderer Vorschriften, die zur Anwendung kommen könnten, verfügt das Verhöramt selbständig über solche Gegenstände. Dies erscheint sinnvoll und entspricht dem Konzept des ausserrhodischen Strafverfahrens, nach welchem eine Einstellungsverfügung des Verhöramtes zu erfolgen hat, wenn kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Die Einziehung von Gegenständen ist nun aber gerade ein klassicher Nebenpunkt von E
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