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ARGVP 1995 3274

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3274 gen. Es fehlt also ein eigentliches Verfahren "ad rem". Mangels ande­rer Vorschriften, die zur Anwendung kommen könnten, verfügt das Verhöramt selbständig über solche Gegenstände. Dies erscheint sinnvoll und entspricht dem Konzept des ausserrhodischen Strafver­fahrens, nach welchem eine Einstellungsverfügung des Verhöramtes zu erfolgen hat, wenn kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Die Einziehung von Gegenständen ist nun aber gerade ein klassicher Nebenpunkt von E

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 3274

C. Gerichtsentscheide 3274 gen. Es fehlt also ein eigentliches Verfahren "ad rem". Mangels ande­rer Vorschriften, die zur Anwendung kommen könnten, verfügt das Verhöramt selbständig über solche Gegenstände. Dies erscheint sinnvoll und entspricht dem Konzept des ausserrhodischen Strafver­fahrens, nach welchem eine Einstellungsverfügung des Verhöramtes zu erfolgen hat, wenn kein strafrechtliches Verhalten vorliegt. Die Einziehung von Gegenständen ist nun aber gerade ein klassicher Nebenpunkt von E

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