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ARGVP 1995 3272

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3272 sichtlichem Widerspruch steht oder einen klaren Rechtsgrundsatz verletzt. Oie Begründung des angefochtenen Entscheides, der An­spruch auf unentgeltliche Rechtspflege sei subsidiär zur ehelichen Unterhalts- und Beistandspflicht, ist nicht nur nicht willkürlich, sondern durchaus einleuchtend. Es wäre in der Tat stossend, wenn die öffent­liche Hand unentgeltliche Rechtshilfe gewähren müsste, während der Ehepartner, dem Prozesskostenvorschüsse zugemutet werden kön­nen, and

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 3272

C. Gerichtsentscheide 3272 sichtlichem Widerspruch steht oder einen klaren Rechtsgrundsatz verletzt. Oie Begründung des angefochtenen Entscheides, der An­spruch auf unentgeltliche Rechtspflege sei subsidiär zur ehelichen Unterhalts- und Beistandspflicht, ist nicht nur nicht willkürlich, sondern durchaus einleuchtend. Es wäre in der Tat stossend, wenn die öffent­liche Hand unentgeltliche Rechtshilfe gewähren müsste, während der Ehepartner, dem Prozesskostenvorschüsse zugemutet werden kön­nen, and

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