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ARGVP 1995 3269

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3269 und zwar der höhere Betrag von beiden (vgl. M. Güldener, Schweize­risches Zivilprozessrecht, Zürich 1979, S. 109, N. 14 lit. b, und 110). Bei der vorliegenden Klage handelt es sich klar um eine Unterias- sungsklage, wollte der Kläger mit ihr doch ein seines Erachtens unzu­lässiges Bauvorhaben verhindern. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, für die Streitwertberechnung auf das Interesse des Klägers und nicht auf dasjenige des Beklagten abzustellen. Mithin gilt es als

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 3269

C. Gerichtsentscheide 3269 und zwar der höhere Betrag von beiden (vgl. M. Güldener, Schweize­risches Zivilprozessrecht, Zürich 1979, S. 109, N. 14 lit. b, und 110). Bei der vorliegenden Klage handelt es sich klar um eine Unterias- sungsklage, wollte der Kläger mit ihr doch ein seines Erachtens unzu­lässiges Bauvorhaben verhindern. Aus diesem Grund rechtfertigt es sich, für die Streitwertberechnung auf das Interesse des Klägers und nicht auf dasjenige des Beklagten abzustellen. Mithin gilt es als

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