C. Gerichtsentscheide 3267 3. Verfahren 3.1 Ziv ilprozess 3267 Appellation. Anschlussappellation. Unmöglichkeit des Rückzugs der Anschlussappellation nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichtes (Art. 269 ZPO, Art. 66 Abs. 1 OG) Der Beklagte hat nach Kenntisnahme des Urteils des Bundesgerichtes seine Appellation vom 13. Mai 1994 zurückgezogen. Nach seiner Auffassung fällt die Anschlussappellation dahin und bleibt es beim Urteil des Kantonsgerichtes, das die Klage im Betrage von Fr. 58720.-
Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 3267
C. Gerichtsentscheide 3267
3. Verfahren 3.1 Ziv ilprozess 3267 Appellation. Anschlussappellation. Unmöglichkeit des Rückzugs der Anschlussappellation nach Rückweisungsentscheid des Bundesgerichtes (Art. 269 ZPO, Art. 66 Abs. 1 OG) Der Beklagte hat nach Kenntisnahme des Urteils des Bundesgerichtes seine Appellation vom 13. Mai 1994 zurückgezogen. Nach seiner Auffassung fällt die Anschlussappellation dahin und bleibt es beim Urteil des Kantonsgerichtes, das die Klage im Betrage von Fr. 58720.-
Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG