A. Entscheide des Regierungsrates 1284 6. Gewerbe 1284 Gewerberecht. Unzulässige Bevorzugung einheimischer Marktfahrer bei der Vergabe von Standplätzen. Eine Gemeinde verweigerte einem Marktfahrer aus Baselland einen Standplatz am Jahrmarkt, um einheimisches Gewerbe zu bevorzugen. Der Regierungsrat sah darin eine Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit: Nach Art. 31 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist die Handels- und Gewerbefreiheit "im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewähr
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1995 1284
A. Entscheide des Regierungsrates 1284
6. Gewerbe 1284 Gewerberecht. Unzulässige Bevorzugung einheimischer Marktfahrer bei der Vergabe von Standplätzen. Eine Gemeinde verweigerte einem Marktfahrer aus Baselland einen Standplatz am Jahrmarkt, um einheimisches Gewerbe zu bevorzugen. Der Regierungsrat sah darin eine Verletzung der Handels- und Gewerbefreiheit: Nach Art. 31 Abs. 1 der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist die Handels- und Gewerbefreiheit "im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewähr
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