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ARGVP 1994 3259

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3259. 3260 3259 Strafverfahren. Einstellung der Strafuntersuchung wegen ungenü­genden Belastungstatsachen; "In dubio pro reo“ (Art. 153 StPO). Die endgültige Einstellung des Verfahrens Ist in Art. 153 ff. StPO gere­gelt. Danach erlässt das Verhöramt eine Einstellungsverfügung, wenn es findet, eine Strafanzeige sei nicht an die Hand zu nehmen oder eine eingeleitete Strafverfolgung sei nicht weiter zu führen. Einstellungs­verfügungen kommen namentlich in Betracht, wenn Prozes

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 3259

C. Gerichtsentscheide 3259. 3260 3259 Strafverfahren. Einstellung der Strafuntersuchung wegen ungenü­genden Belastungstatsachen; "In dubio pro reo“ (Art. 153 StPO). Die endgültige Einstellung des Verfahrens Ist in Art. 153 ff. StPO gere­gelt. Danach erlässt das Verhöramt eine Einstellungsverfügung, wenn es findet, eine Strafanzeige sei nicht an die Hand zu nehmen oder eine eingeleitete Strafverfolgung sei nicht weiter zu führen. Einstellungs­verfügungen kommen namentlich in Betracht, wenn Prozes

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