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ARGVP 1994 3248

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3248 3.2. Schuldbetreibung und Konkurs 3248 Provisorische Rechtsöffnung. Einfache Gesellschaft. Ersatzan­sprüche des Gesellschafters werden frühestens Im Zeitpunkt der Li­quidation des Gesellschaftsvermögens fällig (Art. 82 SchKG, Art. 537 OR). A, B und C bilden eine einfache Gesellschaft und sind Gesamteigen­tümer des Grundstückes Parz. Nr. 1000 in R. Das Grundstück ist zu Gunsten der Bank X verpfändet. Diese hat den Gesellschaftern ein Hypothekardarlehen unter solidarisch

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 3248

C. Gerichtsentscheide 3248 3.2. Schuldbetreibung und Konkurs 3248 Provisorische Rechtsöffnung. Einfache Gesellschaft. Ersatzan­sprüche des Gesellschafters werden frühestens Im Zeitpunkt der Li­quidation des Gesellschaftsvermögens fällig (Art. 82 SchKG, Art. 537 OR). A, B und C bilden eine einfache Gesellschaft und sind Gesamteigen­tümer des Grundstückes Parz. Nr. 1000 in R. Das Grundstück ist zu Gunsten der Bank X verpfändet. Diese hat den Gesellschaftern ein Hypothekardarlehen unter solidarisch

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