opencaselaw.ch

ARGVP 1994 2141

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2140. 2141 ges oder einer Steuerbusse konnte gestützt auf Art. 118 Abs. 1 StG verzichtet werden, weil R. in der Steuererklärung 1989/90 die im Jahre 1986 erhaltene Versicherungsleistung aus eigenem Antrieb (wenn auch verspätet) deklariert hat. Möglicherweise war er mit der Veranla­gungsbehörde auch der (irrtümlichen) Meinung, die Steuerpflicht be­treffend die Kapitalleistung sei erst mit Eintritt des versicherten Ereig­nisses, d.h. per 1. Januar 1987, ent

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2141

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2140. 2141 ges oder einer Steuerbusse konnte gestützt auf Art. 118 Abs. 1 StG verzichtet werden, weil R. in der Steuererklärung 1989/90 die im Jahre 1986 erhaltene Versicherungsleistung aus eigenem Antrieb (wenn auch verspätet) deklariert hat. Möglicherweise war er mit der Veranla­gungsbehörde auch der (irrtümlichen) Meinung, die Steuerpflicht be­treffend die Kapitalleistung sei erst mit Eintritt des versicherten Ereig­nisses, d.h. per 1. Januar 1987, ent

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung