B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2140. 2141 ges oder einer Steuerbusse konnte gestützt auf Art. 118 Abs. 1 StG verzichtet werden, weil R. in der Steuererklärung 1989/90 die im Jahre 1986 erhaltene Versicherungsleistung aus eigenem Antrieb (wenn auch verspätet) deklariert hat. Möglicherweise war er mit der Veranlagungsbehörde auch der (irrtümlichen) Meinung, die Steuerpflicht betreffend die Kapitalleistung sei erst mit Eintritt des versicherten Ereignisses, d.h. per 1. Januar 1987, ent
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2141
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2140. 2141 ges oder einer Steuerbusse konnte gestützt auf Art. 118 Abs. 1 StG verzichtet werden, weil R. in der Steuererklärung 1989/90 die im Jahre 1986 erhaltene Versicherungsleistung aus eigenem Antrieb (wenn auch verspätet) deklariert hat. Möglicherweise war er mit der Veranlagungsbehörde auch der (irrtümlichen) Meinung, die Steuerpflicht betreffend die Kapitalleistung sei erst mit Eintritt des versicherten Ereignisses, d.h. per 1. Januar 1987, ent
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