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ARGVP 1994 2140

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2139. 2140 gen Fr. 254’000.--. In der laufenden Steuerperiode belaufen sich die wiederum ermessensweise festgelegten Steuerfaktoren auf Fr. 63’100.- resp. Fr. 357’000.--. Mit Einreichung der Steuererklärung für die näch­ste Steuerperiode hat der Beschwerdeführer Gelegenheit, sein angeb­lich vermindertes Einkommen und Vermögen korrekt offenzulegen. Sollte er wiederum keine Steuererklärung einreichen, wird eine neuerli­che Bussenverfügung unumgänglich. Ob s

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2140

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2139. 2140 gen Fr. 254’000.--. In der laufenden Steuerperiode belaufen sich die wiederum ermessensweise festgelegten Steuerfaktoren auf Fr. 63’100.- resp. Fr. 357’000.--. Mit Einreichung der Steuererklärung für die näch­ste Steuerperiode hat der Beschwerdeführer Gelegenheit, sein angeb­lich vermindertes Einkommen und Vermögen korrekt offenzulegen. Sollte er wiederum keine Steuererklärung einreichen, wird eine neuerli­che Bussenverfügung unumgänglich. Ob s

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