B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2129. 2130 grösseren Zeitabständen anfallenden Erneuerungsarbeiten und den gleichwertigen Ersatz von unbrauchbar gewordenen Einrichtungsgegenständen.4. Geht man vom Gewinnungskostencharakter der Unterhaltskosten aus, stellt sich im weiteren die Frage, ob darunter nur Vermögensabgänge fallen, die als Folge der Einkommenserzielung entstanden sind, hingegen Ausgaben, die eine Voraussetzung der Einkommenserzielung darstellen, von der Abzugsfähigkeit grunds
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2130
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2129. 2130 grösseren Zeitabständen anfallenden Erneuerungsarbeiten und den gleichwertigen Ersatz von unbrauchbar gewordenen Einrichtungsgegenständen.4. Geht man vom Gewinnungskostencharakter der Unterhaltskosten aus, stellt sich im weiteren die Frage, ob darunter nur Vermögensabgänge fallen, die als Folge der Einkommenserzielung entstanden sind, hingegen Ausgaben, die eine Voraussetzung der Einkommenserzielung darstellen, von der Abzugsfähigkeit grunds
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