B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2128. 2129 Zusammenhang beantragte Abzug von Fr. 2’400.-- pro Jahr wurde deshalb von der Veranlagungsbehörde zu Recht nicht gewährt. StRK 29.6.1994 (Nr. 593) 2129 Liegenschaftsunterhalt. Die appenzell-ausserrhodische Steuerpraxis folgt bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten nach Art. 27 Abs. 1 StG der subjektiv-wirtschaftlichen Betrachtungsweise; Abgrenzung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen. 1. Nach Art. 27
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2129
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2128. 2129 Zusammenhang beantragte Abzug von Fr. 2’400.-- pro Jahr wurde deshalb von der Veranlagungsbehörde zu Recht nicht gewährt. StRK 29.6.1994 (Nr. 593) 2129 Liegenschaftsunterhalt. Die appenzell-ausserrhodische Steuerpraxis folgt bei der Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Unterhaltskosten nach Art. 27 Abs. 1 StG der subjektiv-wirtschaftlichen Betrachtungsweise; Abgrenzung zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Aufwendungen.
1. Nach Art. 27
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