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ARGVP 1994 2127

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2127 2127 Steuerbefreiung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 9 Abs. 1 Ziff. 6 StG. Einsprachebehandlung. Es ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet, dass dieselbe Stelle im Sinne einer formalisierten Wiedererwägung über Einsprachen befindet, deren Verfügungen angefochten worden sind. 1. Die Rekurrentin rügt, dass ihre Einsprache von derselben Instanz beurteilt worden ist, welche über ihr Gesuch

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 2127

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2127 2127 Steuerbefreiung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach Art. 9 Abs. 1 Ziff. 6 StG. Einsprachebehandlung. Es ist nicht nur nicht zu beanstanden, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet, dass dieselbe Stelle im Sinne einer formalisierten Wiedererwägung über Einsprachen befindet, deren Verfügungen angefochten worden sind.

1. Die Rekurrentin rügt, dass ihre Einsprache von derselben Instanz beurteilt worden ist, welche über ihr Gesuch

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