A. Entscheide des Reqierunqsrates 1270 6. Umweltschutz 1270 Gewässerschutz. Rechtsnatur einer «provisorischen Grundwasserschutzzone». Nach der kantonalen Gewässerschutzkarte liegen die Quellfassungen X und Y in einer «provisorischen Grundwasserschutzzone». Die Rekurrenten stellen den Antrag, die Quellfassungen aus dieser Zone zu entlassen. Gegenstand eines Rekursverfahrens können nur Verfügungen sein (Art. 18 Abs. 1 VwVG). Als solche gelten nach der Praxis des Regierungsrates behördliche Ano
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1270
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1270
6. Umweltschutz 1270 Gewässerschutz. Rechtsnatur einer «provisorischen Grundwasserschutzzone». Nach der kantonalen Gewässerschutzkarte liegen die Quellfassungen X und Y in einer «provisorischen Grundwasserschutzzone». Die Rekurrenten stellen den Antrag, die Quellfassungen aus dieser Zone zu entlassen. Gegenstand eines Rekursverfahrens können nur Verfügungen sein (Art. 18 Abs. 1 VwVG). Als solche gelten nach der Praxis des Regierungsrates behördliche Ano
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