A. Entscheide des Reqierunqsrates 1269 5. Strassenwesen 1269 Parkverbot. Auf öffentlichen Strassen sind Parkverbote nur im Rahmen von Art. 3 Abs. 4 SVG zulässig. Strassenanstösser haben keinen Anspruch auf reservierte Parkplätze. Der Gemeinderat hat auf der X-Strasse ein Parkverbot erlassen und dieses mit der Zusatztafel «Privat MFH ... und ...» versehen. Der Rekurrent sieht in dieser Verkehrsbeschränkung eine unzulässige Reservierung von öffentlichen Parkflächen. Der Gemeinderat hält dafür,
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1269
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1269
5. Strassenwesen 1269 Parkverbot. Auf öffentlichen Strassen sind Parkverbote nur im Rahmen von Art. 3 Abs. 4 SVG zulässig. Strassenanstösser haben keinen Anspruch auf reservierte Parkplätze. Der Gemeinderat hat auf der X-Strasse ein Parkverbot erlassen und dieses mit der Zusatztafel «Privat MFH ... und ...» versehen. Der Rekurrent sieht in dieser Verkehrsbeschränkung eine unzulässige Reservierung von öffentlichen Parkflächen. Der Gemeinderat hält dafür,
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