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ARGVP 1994 1264

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1263, 1264 nügend konkretisiertes öffentliches Interesse für die Zuweisung der Parzelle zur OE-Zone.4. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, wie sie die Ziele des Raum­planungsgesetzes auf zweckmässige Art erfüllen will. Die Rekursin­stanz würde mit einem eigenen Entscheid über die Zuweisung der um­strittenen Parzelle in den Ermessensbereich der Gemeinde eingreifen. Die Sache ist deshalb zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurückzu­weisen. Der Gemeinderat wird bei d

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A. Entscheide des Reqierunqsrates 1263, 1264 nügend konkretisiertes öffentliches Interesse für die Zuweisung der Parzelle zur OE-Zone.4. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, wie sie die Ziele des Raum­planungsgesetzes auf zweckmässige Art erfüllen will. Die Rekursin­stanz würde mit einem eigenen Entscheid über die Zuweisung der um­strittenen Parzelle in den Ermessensbereich der Gemeinde eingreifen. Die Sache ist deshalb zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurückzu­weisen. Der Gemeinderat wird bei d

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