A. Entscheide des Reqierunasrates 1261,1262 Nutzungsmöglichkeit grundlegend und in unzulässiger Art und Weise verändert, so dokumentieren die sukzessive ergänzten Inneneinrichtungen auch eine schleichende Umnutzung des landwirtschaftlichen Schopfes hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung. Gerade solche Entwicklungen müssen ausserhalb der Bauzonen verhindert werden, um das grundlegende raumplanerische Gebot der Trennung von Bauland und Nichtbauzone durchzusetzen. Im vorliegenden Fall ist die Entf
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1262
A. Entscheide des Reqierunasrates 1261,1262 Nutzungsmöglichkeit grundlegend und in unzulässiger Art und Weise verändert, so dokumentieren die sukzessive ergänzten Inneneinrichtungen auch eine schleichende Umnutzung des landwirtschaftlichen Schopfes hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung. Gerade solche Entwicklungen müssen ausserhalb der Bauzonen verhindert werden, um das grundlegende raumplanerische Gebot der Trennung von Bauland und Nichtbauzone durchzusetzen. Im vorliegenden Fall ist die Entf
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