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ARGVP 1994 1262

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunasrates 1261,1262 Nutzungsmöglichkeit grundlegend und in unzulässiger Art und Weise verändert, so dokumentieren die sukzessive ergänzten Inneneinrich­tungen auch eine schleichende Umnutzung des landwirtschaftlichen Schopfes hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung. Gerade solche Entwicklungen müssen ausserhalb der Bauzonen verhindert werden, um das grundlegende raumplanerische Gebot der Trennung von Bau­land und Nichtbauzone durchzusetzen. Im vorliegenden Fall ist die Entf

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1262

A. Entscheide des Reqierunasrates 1261,1262 Nutzungsmöglichkeit grundlegend und in unzulässiger Art und Weise verändert, so dokumentieren die sukzessive ergänzten Inneneinrich­tungen auch eine schleichende Umnutzung des landwirtschaftlichen Schopfes hin zu einer Wohn- und Gewerbenutzung. Gerade solche Entwicklungen müssen ausserhalb der Bauzonen verhindert werden, um das grundlegende raumplanerische Gebot der Trennung von Bau­land und Nichtbauzone durchzusetzen. Im vorliegenden Fall ist die Entf

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