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ARGVP 1994 1259

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reaierunasrates 1258. 1259 Der Kanton Appenzell A.Rh. hat keine entsprechende Bestimmung er­lassen. Im Einzelfall Ist daher die Abgrenzung unter Würdigung der ge­samten Umstände vorzunehmen. Kriterien bilden etwa die Zahl der aufgenommenen Kinder, die Zahl der eigenen unmündigen Kinder, die Zahl der Mitarbeiter, die wirtschaftliche Grundlage und das Vorhan­densein besonderer baulicher Einrichtungen. Die Rekurrenten haben bereits drei eigene Kinder. Wegen der be­schränkten Platz

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1259

A. Entscheide des Reaierunasrates 1258. 1259 Der Kanton Appenzell A.Rh. hat keine entsprechende Bestimmung er­lassen. Im Einzelfall Ist daher die Abgrenzung unter Würdigung der ge­samten Umstände vorzunehmen. Kriterien bilden etwa die Zahl der aufgenommenen Kinder, die Zahl der eigenen unmündigen Kinder, die Zahl der Mitarbeiter, die wirtschaftliche Grundlage und das Vorhan­densein besonderer baulicher Einrichtungen. Die Rekurrenten haben bereits drei eigene Kinder. Wegen der be­schränkten Platz

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