A. Entscheide des Reqierunqsrates 1256 2. Zivilrecht 1256 Stiftungsaufsicht. Natur der "Stiftungsaufsichtsbeschwerde“. Die Finanzdirektion trat auf eine Beschwerde von A. gegen die Stiftung S. nicht ein und sah auch keinen Anlass, gegen den Stiftungsrat aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Gegen diesen Bescheid erhob A. erfolglos Rekurs an den Regierungsrat. Aus den Erwägungen:2. a) Eine Behörde muss einem Gesuch um Erlass einer Verfügung nur dann entsprechen, wenn der Gesuchsteller ein schutzwü
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1994 1256
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1256
2. Zivilrecht 1256 Stiftungsaufsicht. Natur der "Stiftungsaufsichtsbeschwerde“. Die Finanzdirektion trat auf eine Beschwerde von A. gegen die Stiftung S. nicht ein und sah auch keinen Anlass, gegen den Stiftungsrat aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Gegen diesen Bescheid erhob A. erfolglos Rekurs an den Regierungsrat. Aus den Erwägungen:2. a) Eine Behörde muss einem Gesuch um Erlass einer Verfügung nur dann entsprechen, wenn der Gesuchsteller ein schutzwü
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