C. Gerichtsentscheide 3242 3242 Revision. Voraussetzung der neuen erheblichen Tatsache: Verneint bei Begehren auf Herabsetzung des Strafmasses bei einer Gefängnisstrafe von wenigen Wochen für Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit (Art. 223 Abs. 1 Ziff. 1 StPO, 397 StGB). Ein durch Urteil, Strafverfügung, gerichtlichen Einstellungsbeschluss oder nachträgliche richterliche Anordnung rechtskräftig erledigtes Strafverfahren kann jederzeit wie
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 3242
C. Gerichtsentscheide 3242 3242 Revision. Voraussetzung der neuen erheblichen Tatsache: Verneint bei Begehren auf Herabsetzung des Strafmasses bei einer Gefängnisstrafe von wenigen Wochen für Führen eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand wegen verminderter Zurechnungsfähigkeit (Art. 223 Abs. 1 Ziff. 1 StPO, 397 StGB). Ein durch Urteil, Strafverfügung, gerichtlichen Einstellungsbeschluss oder nachträgliche richterliche Anordnung rechtskräftig erledigtes Strafverfahren kann jederzeit wie
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