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ARGVP 1993 3235

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3235 3235 Betreibung auf Pfandverwertung. Anweisung an den Mieter, die künftig fälligen Mietzinsen an das Betreibungsamt zu bezahlen; be­hauptete Vorauszahlung (Art. 806 Abs. 3 ZGB, 94 VZV). Die Mietzinsschuldnerin verweigert die Zahlung der vom Betreibungs­amt verlangten Mietzinsen unter Berufung auf eine vertraglich verein­barte Vorauszahlungspflicht für drei Jahre, welcher sie durch Zahlung verschiedener Forderungen gegen den Betreibungsschuldner nachge­kommen sei. Die B

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 3235

C. Gerichtsentscheide 3235 3235 Betreibung auf Pfandverwertung. Anweisung an den Mieter, die künftig fälligen Mietzinsen an das Betreibungsamt zu bezahlen; be­hauptete Vorauszahlung (Art. 806 Abs. 3 ZGB, 94 VZV). Die Mietzinsschuldnerin verweigert die Zahlung der vom Betreibungs­amt verlangten Mietzinsen unter Berufung auf eine vertraglich verein­barte Vorauszahlungspflicht für drei Jahre, welcher sie durch Zahlung verschiedener Forderungen gegen den Betreibungsschuldner nachge­kommen sei. Die B

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