C. Gerichtsentscheide 3235 3235 Betreibung auf Pfandverwertung. Anweisung an den Mieter, die künftig fälligen Mietzinsen an das Betreibungsamt zu bezahlen; behauptete Vorauszahlung (Art. 806 Abs. 3 ZGB, 94 VZV). Die Mietzinsschuldnerin verweigert die Zahlung der vom Betreibungsamt verlangten Mietzinsen unter Berufung auf eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlungspflicht für drei Jahre, welcher sie durch Zahlung verschiedener Forderungen gegen den Betreibungsschuldner nachgekommen sei. Die B
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 3235
C. Gerichtsentscheide 3235 3235 Betreibung auf Pfandverwertung. Anweisung an den Mieter, die künftig fälligen Mietzinsen an das Betreibungsamt zu bezahlen; behauptete Vorauszahlung (Art. 806 Abs. 3 ZGB, 94 VZV). Die Mietzinsschuldnerin verweigert die Zahlung der vom Betreibungsamt verlangten Mietzinsen unter Berufung auf eine vertraglich vereinbarte Vorauszahlungspflicht für drei Jahre, welcher sie durch Zahlung verschiedener Forderungen gegen den Betreibungsschuldner nachgekommen sei. Die B
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