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ARGVP 1993 3230

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3229. 3230 sollte, bloss well eine weitere Verlängerung der Probezeit nicht mehr möglich ist. OGer 26.1.1993 3230 Urkundenfälschung im Erbteilungsverfahren. Abschluss einer sepa­raten Vereinbarung neben dem amtlichen Erbteilungsvertrag, die auf einem höheren Wert der Erbschaft basiert: Objektiv Ist eine Falschbe­urkundung gegeben; jedoch Freispruch mangels subjektiven Tatbe­standes (Art. 251 StGB). Erben der am 19.03.1989 verstorbenen Frau X. sind einerseits deren Tochter Y

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 3230

C. Gerichtsentscheide 3229. 3230 sollte, bloss well eine weitere Verlängerung der Probezeit nicht mehr möglich ist. OGer 26.1.1993 3230 Urkundenfälschung im Erbteilungsverfahren. Abschluss einer sepa­raten Vereinbarung neben dem amtlichen Erbteilungsvertrag, die auf einem höheren Wert der Erbschaft basiert: Objektiv Ist eine Falschbe­urkundung gegeben; jedoch Freispruch mangels subjektiven Tatbe­standes (Art. 251 StGB). Erben der am 19.03.1989 verstorbenen Frau X. sind einerseits deren Tochter Y

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