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ARGVP 1993 1254

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1253,1254 nicht einzuschreiten. Der grosse Grenzabstand ist deshalb gegen Süden einzuhalten. RRB 30.3.1994 1254 Umweltschutz. Lärmimmissionen neuer ortsfester Anlagen (Art. 7 Abs. 1 Lärmschutzverordnung, SR 814.41). Nach Massgabe von Art. 7 Abs. 1 LSV müssen die Lärmimmissionen einer neuen ortsfesten Anlage nach den Anordnungen der Vollzugsbe­hörde so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (lit. a) und d

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 1254

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1253,1254 nicht einzuschreiten. Der grosse Grenzabstand ist deshalb gegen Süden einzuhalten. RRB 30.3.1994 1254 Umweltschutz. Lärmimmissionen neuer ortsfester Anlagen (Art. 7 Abs. 1 Lärmschutzverordnung, SR 814.41). Nach Massgabe von Art. 7 Abs. 1 LSV müssen die Lärmimmissionen einer neuen ortsfesten Anlage nach den Anordnungen der Vollzugsbe­hörde so weit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (lit. a) und d

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