A. Entscheide des Reqierunqsrates 1245 3. Erziehung 1245 Unentgeltlicher Primarschulunterricht (Art. 27 Abs. 2 BV; SR 101), unentgeltliche Sonderschulung (Art. 12 Abs. 1 Schulgesetz, bGS 411.0). Kostentragung für eine Prlvatschule. Als K. von der Gemeindeschulkommission H. der Sonderschule T. zugewiesen wurde, die von K.s Eltern nicht als den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechend beurteilt wurde, schickten sie K. in eine Privatschule und verlangten die Übernahme der Schulkosten durch die Gem
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 1245
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1245
3. Erziehung 1245 Unentgeltlicher Primarschulunterricht (Art. 27 Abs. 2 BV; SR 101), unentgeltliche Sonderschulung (Art. 12 Abs. 1 Schulgesetz, bGS 411.0). Kostentragung für eine Prlvatschule. Als K. von der Gemeindeschulkommission H. der Sonderschule T. zugewiesen wurde, die von K.s Eltern nicht als den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechend beurteilt wurde, schickten sie K. in eine Privatschule und verlangten die Übernahme der Schulkosten durch die Gem
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