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ARGVP 1993 1245

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1245 3. Erziehung 1245 Unentgeltlicher Primarschulunterricht (Art. 27 Abs. 2 BV; SR 101), unentgeltliche Sonderschulung (Art. 12 Abs. 1 Schulgesetz, bGS 411.0). Kostentragung für eine Prlvatschule. Als K. von der Gemeindeschulkommission H. der Sonderschule T. zu­gewiesen wurde, die von K.s Eltern nicht als den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechend beurteilt wurde, schickten sie K. in eine Privat­schule und verlangten die Übernahme der Schulkosten durch die Ge­m

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 1245

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1245

3. Erziehung 1245 Unentgeltlicher Primarschulunterricht (Art. 27 Abs. 2 BV; SR 101), unentgeltliche Sonderschulung (Art. 12 Abs. 1 Schulgesetz, bGS 411.0). Kostentragung für eine Prlvatschule. Als K. von der Gemeindeschulkommission H. der Sonderschule T. zu­gewiesen wurde, die von K.s Eltern nicht als den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechend beurteilt wurde, schickten sie K. in eine Privat­schule und verlangten die Übernahme der Schulkosten durch die Ge­m

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