A. Entscheide des Reqierunqsrates 1243 2. Zivilrecht, Ziviiprozessrecht 1243 Beistandschaft. Freihandverkauf eines Grundstücks (Art. 404 ZGB, SR 210). Gemäss Art. 404 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) darf eine Veräusserung von Mündelgrundstücken nur erfolgen, wenn es die Interessen des Bevormundeten erfordern. Der Freihandverkauf bildet dabei die Ausnahme und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Art. 404 Abs. 3 ZGB). Für die Erteilung der Genehmigung Ist
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1993 1243
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1243
2. Zivilrecht, Ziviiprozessrecht 1243 Beistandschaft. Freihandverkauf eines Grundstücks (Art. 404 ZGB, SR 210). Gemäss Art. 404 Abs. 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) darf eine Veräusserung von Mündelgrundstücken nur erfolgen, wenn es die Interessen des Bevormundeten erfordern. Der Freihandverkauf bildet dabei die Ausnahme und bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Art. 404 Abs. 3 ZGB). Für die Erteilung der Genehmigung Ist
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