opencaselaw.ch

ARGVP 1992 3209

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3208, 3209 gen, wenn weder widerrufen, noch eine Ersatzmassnahme angeordnet wird". Vorliegend hat der Richter gleich zweimal eine Ersatzmass­nahme angeordnet, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass hier eine Löschung nicht gerechtfertigt ist. Es wäre schlechthin unverständlich, wenn einem Verurteilten, der sich in der Probezeit bewährt, einzig aber die Busse nicht bezahlt hat, die Löschung verweigert werden könnte, während jemand, der mehrmals straffällig wurde, einen Ans

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 3209

C. Gerichtsentscheide 3208, 3209 gen, wenn weder widerrufen, noch eine Ersatzmassnahme angeordnet wird". Vorliegend hat der Richter gleich zweimal eine Ersatzmass­nahme angeordnet, so dass kein Zweifel bestehen kann, dass hier eine Löschung nicht gerechtfertigt ist. Es wäre schlechthin unverständlich, wenn einem Verurteilten, der sich in der Probezeit bewährt, einzig aber die Busse nicht bezahlt hat, die Löschung verweigert werden könnte, während jemand, der mehrmals straffällig wurde, einen Ans

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG