C. Gerichtsentscheide 3207 3207 Werkvertrag. Verjährung einer Forderung aus Mangelfolgeschaden (Art. 371 OR). Die Vorinstanz hat die Verjährungseinrede der Beklagten verworfen, indem sie den geltend gemachten Schaden als Begleitschaden qualifiziert hat, welcher der fünfjährigen Frist von Art. 128 OR unterstehe. Die Beklagte ist darauf im Appellationsverfahren nicht zurückgekommen. Sie hatte dazu freilich auch keinen Anlass, da die Klage im Sinne ihres Antrages abgewiesen worden ist. Die ordnun
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 3207
C. Gerichtsentscheide 3207 3207 Werkvertrag. Verjährung einer Forderung aus Mangelfolgeschaden (Art. 371 OR). Die Vorinstanz hat die Verjährungseinrede der Beklagten verworfen, indem sie den geltend gemachten Schaden als Begleitschaden qualifiziert hat, welcher der fünfjährigen Frist von Art. 128 OR unterstehe. Die Beklagte ist darauf im Appellationsverfahren nicht zurückgekommen. Sie hatte dazu freilich auch keinen Anlass, da die Klage im Sinne ihres Antrages abgewiesen worden ist. Die ordnun
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