C. Gerichtsentscheide 3204 1. Zivilrecht 3204 Ehehindernis. Abkürzung der Wartefrist, Notzuständigkeit (Art. 103 Abs. 3 ZGB, Art. 3 IPRG). Ein österreichisches Bezirksgericht hatte die Eheleute Z. geschieden. Frau Z. wohnt in Österreich, hält sich aber häufig bei ihrem Freund in der ausserrhodischen Gemeinde A. auf. Gestützt auf ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass Frau Z. nicht schwanger ist, ersuchte diese um Abkürzung der Wartefrist im Sinne von Art. 103 Abs. 3 ZGB. Frau Z. ist österre
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 3204
C. Gerichtsentscheide 3204
1. Zivilrecht 3204 Ehehindernis. Abkürzung der Wartefrist, Notzuständigkeit (Art. 103 Abs. 3 ZGB, Art. 3 IPRG). Ein österreichisches Bezirksgericht hatte die Eheleute Z. geschieden. Frau Z. wohnt in Österreich, hält sich aber häufig bei ihrem Freund in der ausserrhodischen Gemeinde A. auf. Gestützt auf ein ärztliches Zeugnis, das bestätigt, dass Frau Z. nicht schwanger ist, ersuchte diese um Abkürzung der Wartefrist im Sinne von Art. 103 Abs. 3 ZGB. Frau Z. ist österre
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