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ARGVP 1992 2107

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2106, 2107 23’000.- festzusetzen, dessen Berechnung nicht nachvollziehbar ist, kann somit nicht stattgegeben werden. StRK 15.1.1993 (Nr. 568) 2107 Ermessensveranlagung nach Art. 86 StG zufolge mangelhafter Befol­gung der Aufzeichnungspflicht des freiberuflich Erwerbstätigen. Die im Bundessteuerrecht geltende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungs­pflicht gilt für die Landes- und Gemeindesteuern analog. Die Vornahme einer Ermessensveranlagung bringt eine Umkehr

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 2107

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2106, 2107 23’000.- festzusetzen, dessen Berechnung nicht nachvollziehbar ist, kann somit nicht stattgegeben werden. StRK 15.1.1993 (Nr. 568) 2107 Ermessensveranlagung nach Art. 86 StG zufolge mangelhafter Befol­gung der Aufzeichnungspflicht des freiberuflich Erwerbstätigen. Die im Bundessteuerrecht geltende Aufzeichnungs- und Aufbewahrungs­pflicht gilt für die Landes- und Gemeindesteuern analog. Die Vornahme einer Ermessensveranlagung bringt eine Umkehr

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