B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2101 2101 Die teilweise Steuerfreiheit von Dienstaltersgeschenken nach Art. 24 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 StV findet ihre Rechtfertigung in der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Abgrenzung des Dienstaltersgeschenkes von Treueprämien und Gratifikationen. 1. Laut Art. 13 Abs. 2 StV sind Dienstaltersgeschenke, die erstmals nach mindestens 15-jähriger Dauer eines Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden und im Wiederholungsfälle nach m
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 2101
B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2101 2101 Die teilweise Steuerfreiheit von Dienstaltersgeschenken nach Art. 24 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 StV findet ihre Rechtfertigung in der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Abgrenzung des Dienstaltersgeschenkes von Treueprämien und Gratifikationen.
1. Laut Art. 13 Abs. 2 StV sind Dienstaltersgeschenke, die erstmals nach mindestens 15-jähriger Dauer eines Arbeitsverhältnisses ausgerichtet werden und im Wiederholungsfälle nach m
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