opencaselaw.ch

ARGVP 1992 2101

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2101 2101 Die teilweise Steuerfreiheit von Dienstaltersgeschenken nach Art. 24 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 StV findet ihre Rechtferti­gung in der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Abgrenzung des Dienstaltersgeschenkes von Treueprämien und Gratifikationen. 1. Laut Art. 13 Abs. 2 StV sind Dienstaltersgeschenke, die erstmals nach mindestens 15-jähriger Dauer eines Arbeitsverhältnisses ausge­richtet werden und im Wiederholungsfälle nach m

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 2101

B. Entscheide der Steuerrekurskommission 2101 2101 Die teilweise Steuerfreiheit von Dienstaltersgeschenken nach Art. 24 Abs. 3 StG in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 StV findet ihre Rechtferti­gung in der langen Dauer des Arbeitsverhältnisses. Abgrenzung des Dienstaltersgeschenkes von Treueprämien und Gratifikationen.

1. Laut Art. 13 Abs. 2 StV sind Dienstaltersgeschenke, die erstmals nach mindestens 15-jähriger Dauer eines Arbeitsverhältnisses ausge­richtet werden und im Wiederholungsfälle nach m

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung