opencaselaw.ch

ARGVP 1992 1235

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1235 5. Umweltschutz 1235 Umweltschutz. Unzulässige Luftverunreinigung durch einen Dieselge­nerator - Sanierung oder Stillegung? Im November 1987 nahm das Elektrizitätswerk X. eine Dieselgenerato­rengruppe 500 KW in Betrieb. Als die Abnahmemessung eine Über­schreitung des Emissionsgrenzwertes für Stickoxide zeigte, verlangte das Amt für Umweltschutz die Sanierung des Generators oder dessen Stillegung. Der Rekurs des Elektrizitätswerkes wurde von der Umwelt­schut

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1235

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1235

5. Umweltschutz 1235 Umweltschutz. Unzulässige Luftverunreinigung durch einen Dieselge­nerator - Sanierung oder Stillegung? Im November 1987 nahm das Elektrizitätswerk X. eine Dieselgenerato­rengruppe 500 KW in Betrieb. Als die Abnahmemessung eine Über­schreitung des Emissionsgrenzwertes für Stickoxide zeigte, verlangte das Amt für Umweltschutz die Sanierung des Generators oder dessen Stillegung. Der Rekurs des Elektrizitätswerkes wurde von der Umwelt­schut

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung