A. Entscheide des Reqierunqsrates 1235 5. Umweltschutz 1235 Umweltschutz. Unzulässige Luftverunreinigung durch einen Dieselgenerator - Sanierung oder Stillegung? Im November 1987 nahm das Elektrizitätswerk X. eine Dieselgeneratorengruppe 500 KW in Betrieb. Als die Abnahmemessung eine Überschreitung des Emissionsgrenzwertes für Stickoxide zeigte, verlangte das Amt für Umweltschutz die Sanierung des Generators oder dessen Stillegung. Der Rekurs des Elektrizitätswerkes wurde von der Umweltschut
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1235
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1235
5. Umweltschutz 1235 Umweltschutz. Unzulässige Luftverunreinigung durch einen Dieselgenerator - Sanierung oder Stillegung? Im November 1987 nahm das Elektrizitätswerk X. eine Dieselgeneratorengruppe 500 KW in Betrieb. Als die Abnahmemessung eine Überschreitung des Emissionsgrenzwertes für Stickoxide zeigte, verlangte das Amt für Umweltschutz die Sanierung des Generators oder dessen Stillegung. Der Rekurs des Elektrizitätswerkes wurde von der Umweltschut
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