A, Entscheide des Reqierunqsrates 1233, 1234 keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Baudirektion ist damit anzuweisen, dem Projekt ihre Zustimmung zu erteilen. RRB 2.6.1992 1234 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Bestandesgarantie eines (zonenfremden) Gebäudes ist Voraussetzung für Bewilligungen nach Art. 24 Abs. 2 RPG (SR 700). a) Als Wiederaufbauten, Erneuerungen und teilweise Änderungen zonenfremder Bauten dürfen ausserhalb der Bauzonen nur solche Vorhaben bewilligt werden, "die e
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1234
A, Entscheide des Reqierunqsrates 1233, 1234 keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Die Baudirektion ist damit anzuweisen, dem Projekt ihre Zustimmung zu erteilen. RRB 2.6.1992 1234 Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Bestandesgarantie eines (zonenfremden) Gebäudes ist Voraussetzung für Bewilligungen nach Art. 24 Abs. 2 RPG (SR 700).
a) Als Wiederaufbauten, Erneuerungen und teilweise Änderungen zonenfremder Bauten dürfen ausserhalb der Bauzonen nur solche Vorhaben bewilligt werden, "die e
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