opencaselaw.ch

ARGVP 1992 1227

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Regierunasrates 1227 1227 Verfahren. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens ein­schliesslich Ermessungsüberschreltung genügt werden (Art 20 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, bGS 143.5). Der Rekurs ist ein ordentliches, vollkommenes, devolutives, reformato- risches und prinzipales Rechtsmittel. Es können damit alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung gerügt werden. Dazu gehören die unrichtige Anwendung und die Nichtanwendung eines im Gesetz

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1227

A. Entscheide des Regierunasrates 1227 1227 Verfahren. Mit dem Rekurs können alle Mängel des Verfahrens ein­schliesslich Ermessungsüberschreltung genügt werden (Art 20 des Gesetzes über das Verwaltungsverfahren, bGS 143.5). Der Rekurs ist ein ordentliches, vollkommenes, devolutives, reformato- risches und prinzipales Rechtsmittel. Es können damit alle Mängel des Verfahrens und der angefochtenen Verfügung gerügt werden. Dazu gehören die unrichtige Anwendung und die Nichtanwendung eines im Gesetz

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP Verwaltung