A. Entscheide des Reqierunqsrates 1226 4. Bauwesen, Raumplanung 1226 Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrundeliegenden Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere baupolizeilichen und raumplanerischen, Hindernisse entgegenstehen. Die Bewilligung muss erteilt werden und es besteht ein Rechtsanspruch auf sie, wenn alle Voraussetzungen ihrer Gutheissung gegeben sind. Kö
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1226
A. Entscheide des Reqierunqsrates 1226
4. Bauwesen, Raumplanung 1226 Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrundeliegenden Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere baupolizeilichen und raumplanerischen, Hindernisse entgegenstehen. Die Bewilligung muss erteilt werden und es besteht ein Rechtsanspruch auf sie, wenn alle Voraussetzungen ihrer Gutheissung gegeben sind. Kö
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