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ARGVP 1992 1226

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1226 4. Bauwesen, Raumplanung 1226 Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrundeliegenden Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere baupolizeilichen und raumplaneri­schen, Hindernisse entgegenstehen. Die Bewilligung muss erteilt wer­den und es besteht ein Rechtsanspruch auf sie, wenn alle Vorausset­zungen ihrer Gutheissung gegeben sind. Kö

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1992 1226

A. Entscheide des Reqierunqsrates 1226

4. Bauwesen, Raumplanung 1226 Anspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Die Baubewilligung stellt eine sogenannte Polizeierlaubnis dar, mit der festgestellt wird, dass dem ihr zugrundeliegenden Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen, insbesondere baupolizeilichen und raumplaneri­schen, Hindernisse entgegenstehen. Die Bewilligung muss erteilt wer­den und es besteht ein Rechtsanspruch auf sie, wenn alle Vorausset­zungen ihrer Gutheissung gegeben sind. Kö

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