opencaselaw.ch

ARGVP 1991 3202

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3201,3202 Art. 240 StPO:“Die Behörden befinden nach freiem und billigem Ermessen, ob und in welchem Umfang einem Zurechnungsunfähigen und den Erben des Pflichtigen die Kosten und die Entschädigung auferlegt werden können." Diese Vorschriften geben zwar keine direkte Antwort auf die zu ent­scheidende Frage, deuten jedoch an, an welchen Kriterien sich die hier notwendige freie Rechtsfindung (Art. 1 Abs. 2 ZGB) orientieren soll. In der Tat veranlasst die Tatsache des Vorliege

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3202

C. Gerichtsentscheide 3201,3202 Art. 240 StPO:“Die Behörden befinden nach freiem und billigem Ermessen, ob und in welchem Umfang einem Zurechnungsunfähigen und den Erben des Pflichtigen die Kosten und die Entschädigung auferlegt werden können." Diese Vorschriften geben zwar keine direkte Antwort auf die zu ent­scheidende Frage, deuten jedoch an, an welchen Kriterien sich die hier notwendige freie Rechtsfindung (Art. 1 Abs. 2 ZGB) orientieren soll. In der Tat veranlasst die Tatsache des Vorliege

Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP Appenzell Rhodes-Extérieures Sammlung ARGVP Appenzello Interno Sammlung ARGVP OG