C. Gerichtsentscheide 3200, 3201 allerdings nur, wenn der Adressat nach den gesamten Umständen mit der Zustellung einer solchen Sendung rechnen musste. So hat das Bundesgericht in BGE 116 la 90 entschieden, eine polizeiliche Einvernahme könne kein Prozessrechtsverhältnis begründen, aufgrund dessen der polizeilich Einvernommene mit der Zustellung von Gerichtsurkunden rechnen müsse. Ob diese Rechtsprechung auch Anwendung auf das ausserrhodische Verfahren findet, in welchem häufig die Polizei a
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3201
C. Gerichtsentscheide 3200, 3201 allerdings nur, wenn der Adressat nach den gesamten Umständen mit der Zustellung einer solchen Sendung rechnen musste. So hat das Bundesgericht in BGE 116 la 90 entschieden, eine polizeiliche Einvernahme könne kein Prozessrechtsverhältnis begründen, aufgrund dessen der polizeilich Einvernommene mit der Zustellung von Gerichtsurkunden rechnen müsse. Ob diese Rechtsprechung auch Anwendung auf das ausserrhodische Verfahren findet, in welchem häufig die Polizei a
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