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ARGVP 1991 3199

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3199 3.3 Strafprozess 3199 Ausstand. Dass ein Untersuchungsbeamter in einem anderen Verfah­ren, in dem der gleiche Verteidiger mitgewirkt hatte, von diesem des unkorrekten Vorgehens beschuldigt worden war, begründet keine Be­fangenheit (Art. 15 Ziffer 3 StPO). Verhörrichter A. führte eine Strafuntersuchung gegen den Beschul­digten X., der gegen eine verhöramtliche Strafverfügung wegen Wider­handlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Einsprache erhoben hatte. Kurz vor der gep

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3199

C. Gerichtsentscheide 3199 3.3 Strafprozess 3199 Ausstand. Dass ein Untersuchungsbeamter in einem anderen Verfah­ren, in dem der gleiche Verteidiger mitgewirkt hatte, von diesem des unkorrekten Vorgehens beschuldigt worden war, begründet keine Be­fangenheit (Art. 15 Ziffer 3 StPO). Verhörrichter A. führte eine Strafuntersuchung gegen den Beschul­digten X., der gegen eine verhöramtliche Strafverfügung wegen Wider­handlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Einsprache erhoben hatte. Kurz vor der gep

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