C. Gerichtsentscheide 3199 3.3 Strafprozess 3199 Ausstand. Dass ein Untersuchungsbeamter in einem anderen Verfahren, in dem der gleiche Verteidiger mitgewirkt hatte, von diesem des unkorrekten Vorgehens beschuldigt worden war, begründet keine Befangenheit (Art. 15 Ziffer 3 StPO). Verhörrichter A. führte eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten X., der gegen eine verhöramtliche Strafverfügung wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Einsprache erhoben hatte. Kurz vor der gep
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3199
C. Gerichtsentscheide 3199 3.3 Strafprozess 3199 Ausstand. Dass ein Untersuchungsbeamter in einem anderen Verfahren, in dem der gleiche Verteidiger mitgewirkt hatte, von diesem des unkorrekten Vorgehens beschuldigt worden war, begründet keine Befangenheit (Art. 15 Ziffer 3 StPO). Verhörrichter A. führte eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten X., der gegen eine verhöramtliche Strafverfügung wegen Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz Einsprache erhoben hatte. Kurz vor der gep
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