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ARGVP 1991 3197

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3197 3197 Pfändung. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufschubsbewilli­gung (Art. 123 Abs. 1 SchKG). Gemäss Art. 123 Abs. 1 SchKG kann das Betreibungsamt die Verwer­tung bis auf höchstens sieben Monate hinausschieben, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden in finan­zielle Bedrängnis geraten ist, wenn er sich zu regelmässigen Ab­schlagszahlungen an das Betreibungsamt verpflichtet und die erste Zahlung geleistet hat. Beim Entscheid über die Aufs

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3197

C. Gerichtsentscheide 3197 3197 Pfändung. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufschubsbewilli­gung (Art. 123 Abs. 1 SchKG). Gemäss Art. 123 Abs. 1 SchKG kann das Betreibungsamt die Verwer­tung bis auf höchstens sieben Monate hinausschieben, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden in finan­zielle Bedrängnis geraten ist, wenn er sich zu regelmässigen Ab­schlagszahlungen an das Betreibungsamt verpflichtet und die erste Zahlung geleistet hat. Beim Entscheid über die Aufs

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