C. Gerichtsentscheide 3197 3197 Pfändung. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufschubsbewilligung (Art. 123 Abs. 1 SchKG). Gemäss Art. 123 Abs. 1 SchKG kann das Betreibungsamt die Verwertung bis auf höchstens sieben Monate hinausschieben, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden in finanzielle Bedrängnis geraten ist, wenn er sich zu regelmässigen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt verpflichtet und die erste Zahlung geleistet hat. Beim Entscheid über die Aufs
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3197
C. Gerichtsentscheide 3197 3197 Pfändung. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufschubsbewilligung (Art. 123 Abs. 1 SchKG). Gemäss Art. 123 Abs. 1 SchKG kann das Betreibungsamt die Verwertung bis auf höchstens sieben Monate hinausschieben, wenn der Schuldner glaubhaft macht, dass er ohne sein Verschulden in finanzielle Bedrängnis geraten ist, wenn er sich zu regelmässigen Abschlagszahlungen an das Betreibungsamt verpflichtet und die erste Zahlung geleistet hat. Beim Entscheid über die Aufs
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