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ARGVP 1991 3194

Appenzell A.Rh. · 2021-01-01 · Deutsch AR

C. Gerichtsentscheide 3193, 3194 vertrag ausser Kraft getreten, weshalb das Gesuch um Ernennung ei­nes Schiedsrichters abzulehnen ist. Das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters war zudem missbräuchlich. Die Gesuchstellerin kann nicht vorerst den in der Bun­desrepublik Deutschland zulässigen Prozessweg einschlagen und, nachdem die Gesuchsgegner Widerspruch eingelegt haben, sich auf den Schiedsvertrag berufen und trotz Rechtshängigkeit der einge­klagten Ansprüche am ordentlichen Wohnsitzgerich

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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3194

C. Gerichtsentscheide 3193, 3194 vertrag ausser Kraft getreten, weshalb das Gesuch um Ernennung ei­nes Schiedsrichters abzulehnen ist. Das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters war zudem missbräuchlich. Die Gesuchstellerin kann nicht vorerst den in der Bun­desrepublik Deutschland zulässigen Prozessweg einschlagen und, nachdem die Gesuchsgegner Widerspruch eingelegt haben, sich auf den Schiedsvertrag berufen und trotz Rechtshängigkeit der einge­klagten Ansprüche am ordentlichen Wohnsitzgerich

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