C. Gerichtsentscheide 3193, 3194 vertrag ausser Kraft getreten, weshalb das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters abzulehnen ist. Das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters war zudem missbräuchlich. Die Gesuchstellerin kann nicht vorerst den in der Bundesrepublik Deutschland zulässigen Prozessweg einschlagen und, nachdem die Gesuchsgegner Widerspruch eingelegt haben, sich auf den Schiedsvertrag berufen und trotz Rechtshängigkeit der eingeklagten Ansprüche am ordentlichen Wohnsitzgerich
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Appenzell Ausserrhoden Kantonsgericht Sammlung ARGVP ARGVP 1991 3194
C. Gerichtsentscheide 3193, 3194 vertrag ausser Kraft getreten, weshalb das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters abzulehnen ist. Das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters war zudem missbräuchlich. Die Gesuchstellerin kann nicht vorerst den in der Bundesrepublik Deutschland zulässigen Prozessweg einschlagen und, nachdem die Gesuchsgegner Widerspruch eingelegt haben, sich auf den Schiedsvertrag berufen und trotz Rechtshängigkeit der eingeklagten Ansprüche am ordentlichen Wohnsitzgerich
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